Vollmacht Scanservice
1. Vertragsgrundlagen
1.1 Die Vollmacht regelt das Vertragsverhältnis zwischen SignUp Berlin, eine Marke der Velt Studio GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin Kreuzberg, HRB 126505 des Amtsgerichts Charlottenburg (im Folgenden „die Bevollmächtigten“ genannt) und dem/der Vollmachtgeber/in über den Empfang und die Weiterverarbeitung von ankommenden Post- und Paketsendungen.
1.2 Die Vollmacht überträgt sich auf die Geschäftsleitung wie auch auf alle Angestellten der Velt Studio GmbH.
1.3 Die Vollmacht gilt nur für Sendungen mit den hier genannten Anteilen in der Adresse: Urbanstraße 71, 10967 Berlin.
1.4 Die Vollmacht gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet, solange ihr Widerruf den Beteiligten nicht angezeigt worden ist oder das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Vollmachtgeber/in und SignUp Berlin (Velt Studio GmbH) gekündigt wird.
2. Befugnisse
2.1 Die Bevollmächtigten sind befugt gewöhnliche, wie persönliche adressierte Postsendungen entgegenzunehmen oder bei den zuständigen Poststellen abzuholen.
2.2 Die Bevollmächtigten sind auch befugt Sondersendungen und „eigenhändig“ auszuliefernde Sendungen entgegenzunehmen und den Empfang dieser zu quittieren.
2.3 Die Vollmacht erstreckt sich über die Entgegennahme über alle Arten von Sendungen (nicht zutreffendes bitte durchstreichen): Briefe, Pakete, Einschreiben, Steuerbescheide, Verwaltungsakten, Warensendungen, Geschäftssendungen, Anlieferungen durch Spedition, Werbung.
2.4 Die Bevollmächtigten sind befugt, die erhaltenen Sendungen zu öffnen, zu scannen und anschließend dem/der Vollmachtgeber/in in einer unverschlüsselten Mail zu senden. Nach diesem automatisierten Ablauf werden die Briefe in einem persönlichen Fach gesammelt und anschließend per Post zugesendet.
2.5 Die Bevollmächtigten sind befugt, die erhalten Pakete, Warensendungen zu öffnen und für einen weiteren Versand umzupacken.
3. Verpflichtungen
3.1 Die Bevollmächtigten verpflichten sich der Verschwiegenheit, auch nach Beendigung des Auftrags. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was im Rahmen der Tätigkeit für den/die Vollmachtgeber/in bekannt wird. Dies gilt auch für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
3.2 Die Bevollmächtigten verpflichten sich, nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
3.3 Die Bevollmächtigten haben alle Angestellten oder andere Personen, die sie zur Erfüllung seines Auftrags hinzuziehen, zur Verschwiegenheit schriftlich zu verpflichten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere über § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder Geldstrafe) hinzuweisen.
3.4 Die Bevollmächtigten verpflichten sich, dem/der Vollmachtgeber/in bei Nachfrage ohne weitere Aufforderung eine Kopie der schriftlichen Verschwiegenheitserklärung seiner Angestellten auszuhändigen.
4. Haftung
4.1 Die Bevollmächtigten erbringen ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch höhere Gewalt oder durch technische Störungen verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem/der Vollmachtgeber/in als auch gegenüber Dritten.
4.2 Fehler, die bei der Ausführung entstehen wie Leistungsverzögerungen, Ausführungsmängel, versehentliche oder fehlerhafte Zustellung an Dritte, Art der Versendung, können den Bevollmächtigten nicht angelastet werden. Die genannte Auflistung ist nicht abschließend.
4.3 Für sonstige Schäden (z.B. Mahnfrist Versäumnisse, entgangenen Gewinn, sonstigen mittelbaren Schadens o.a.) übernehmen die Bevollmächtigten keinerlei Haftung.
4.4 Die Bevollmächtigten sind unter keinen Umständen gegenüber Dritten verantwortlich für den Inhalt der Briefe, E-Mail, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die im Auftrage des/der Vollmachtgeber/in bearbeitet, gefertigt oder ausgeführt werden.