Was bei der Anmeldung beim Finanzamt zu beachten ist.
Die Nutzung von virtuellen Geschäftsadressen ist für das Finanzamt ein alltäglicher Sachverhalt, mit dem es gut zurechtkommt. Bei der Anmeldung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten, damit das korrekte Finanzamt zugewiesen werden kann.
Welches Finanzamt zuständig ist, richtet sich nach dem Ort wo die Geschäftsleitung arbeitet. Wobei es auf den Arbeitsort der Geschäftsführung ankommt und nicht wie erwartet auf die Geschäftsadresse. Arbeitet die Geschäftsführung zu Hause, ist das Finanzamt vom Wohnsitz zuständig. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass ein Gewerbe nur auf einer Gewerbefläche angemeldet werden darf. Mit der virtuellen Adresse wird diese Vorschrift erfüllt, auch wenn die Geschäftsleitung zu Hause arbeitet. Für die Anmeldung beim Finanzamt ist es also korrekt, wenn für die Firmenanschrift die virtuelle Adresse angegeben wird und für den Arbeitsort die Wohnadresse.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, ist die virtuelle Adresse als “Anschrift des Unternehmens” und der tatsächliche Arbeitsort (ggf. Wohnort) unter “ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung” anzugeben.
Wird dies in der Anmeldung was anderes angegeben, wird das Finanzamt zur Verifizierung des Arbeitsort einen Mietvertrag anfordern oder vor Ort vorbeikommen. In der Situation lässt sich der Arbeitsort nur dann glaubwürdig darstellen, wenn an dem angegebenen Arbeitsort ein Büro existiert, das regelmäßig genutzt wird und wo sich zudem Geschäftsunterlagen befinden. Um die eigene Existenz nicht zu gefährden, kooperiert SignUp mit dem Finanzamt und wird stets wahrheitsgemäße Informationen übermitteln.
Eine kooperative Haltung und transparente Kommunikation mit dem Finanzamt sind dringend zu empfehlen. Es zahlt sich nicht aus, dem Finanzamt gegenüber unrichtige Informationen zu liefern. Das Finanzamt deckt falsche Angaben oder verschwiegene Informationen mit der Zeit auf. Die Konsequenzen sind ernsthafte Probleme, die im schlimmsten Fall jegliche unternehmerische Tätigkeiten verunmöglichen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nutzung einer virtuellen Geschäftsadresse ohne Konflikte mit dem Finanzamt und allen anderen Ämtern möglich ist, sofern die oben genannten Hinweise beachtet und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Anfang an richtig ausgefüllt wird. Das Unternehmen ist damit korrekt auf einer Gewerbeadresse angemeldet, das entsprechende Finanzamt wird informiert und nach außen verfügt die Firma über eine attraktive Adresse.