Die Kontaktperson unterstützt dich in schwierigen Zeiten

Die Kontaktperson hat die Aufgabe: die Kommunikation auch in schwierigen Zeiten sicherzustellen. Schlägt der Blitz in ein junges Unternehmen ein, bricht nach unserer Erfahrung oft als erstes die Kommunikation zusammen. Doch diese ist entscheidend, um Lösungen für scheinbar unlösbare Probleme wie fehlende liquide Mittel zu finden. Auch in solchen Situationen gibt es einen Ausweg, wenn ehrlich darüber gesprochen wird. Da viele Startups scheitern, sind wir bestrebt, für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden.

Voraussetzungen Kontaktperson:

  1. Die Kontaktperson muss volljährig sein

  2. Zuverlässig erreichbar über Telefon und E-Mail

  3. Es sollte gegenseitiges Vertrauen bestehen

Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen Lage, ist das nicht Bezahlen offener Rechnungen die ungünstigste Lösung. Obwohl es aufgrund fehlender Mittel oft als einziger Ausweg erscheint, führt dies zu noch größeren Problemen. Durch offene Kommunikation können jedoch Lösungen gefunden werden, um aus dieser Abwärtsspirale herauszukommen. Wie zum Beispiel die Vereinbarung eines späteren Zahlungsziels oder eine Ratenzahlung.

Wenn mehrere Nachrichten und Mahnungen unbeantwortet bleiben, wird die Geschäftsadresse nach zwei Monaten gekündigt. Wir versuchen, diese Situation zu vermeiden, da sie oft noch größere Probleme nach sich zieht. Wird die Geschäftsadresse gekündigt, ohne eine Adressänderung beim Notar zu melden, hat dies schwerwiegende Folgen. Offizielle Mitteilungen, rechtliche Dokumente oder gerichtliche Schreiben werden weiterhin an die alte Adresse gesendet. Da diese nicht mehr gültig ist, erreichen wichtige Informationen das Unternehmen nicht. Dies kann zu verpassten Fristen, Mahnverfahren und rechtlichen Konsequenzen führen, was die Situation weiter verschlimmert. Die offenen Verfahren werden dabei nicht abgeschlossen, sondern einfach an die privaten Adressen der Geschäftsführung weitergeleitet. 

Mit einer sorgfältig ausgewählten Kontaktperson kannst du sicherstellen, dass es gar nicht erst zu solchen Situationen kommt. Wähle daher eine Person, mit der du offen über Probleme sprechen kannst und die dir hilft, schwierige Zeiten zu meistern.

  • Grundsätzlich kannst du jede Person wählen, die mindestens 18 Jahre alt ist. Es ist jedoch empfehlenswert, jemanden auszuwählen, mit dem du ein vertrauensvolles Verhältnis hast und regelmäßig kommunizierst. Diese Person sollte auch in den kommenden Jahren zuverlässig erreichbar und in der Lage sein, gemeinsam mit dir über mögliche Herausforderungen zu sprechen.

  • SignUp Berlin fordert eine zweite Kontaktperson, um die Erreichbarkeit deines Unternehmens auch in unvorhergesehenen Situationen sicherzustellen. Solltest du als primäre Kontaktperson aus irgendeinem Grund nicht erreichbar sein, kann die zweite Kontaktperson die Vertretung übernehmen und notwendige Informationen weitergeben. Dies hilft, den Kommunikationsfluss aufrechtzuerhalten und potenzielle Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere in kritischen Phasen deines Unternehmens.

  • Es findet eine einfache Identifikation der Kontaktperson über Nachrichten oder Whatsapp statt. Dies dient dazu, die Telefonnummer der angegebenen Kontaktperson zu bestätigen und bestätigt uns zudem, ob die Kontaktperson über ihre Rolle informiert wurde.

  • Ja, die Kontaktperson kann im Ausland wohnhaft sein, solange sie zuverlässig per Telefon und E-Mail erreichbar ist. Wichtig ist, dass die Kontaktperson auch bei zeitlichen Verzögerungen oder verschiedenen Zeitzonen in der Lage ist, schnell auf wichtige Anfragen zu reagieren.

  • Ja, die Kontaktperson kann jederzeit geändert werden. Sollte sich deine bevorzugte Kontaktperson ändern, kannst du uns die neuen Kontaktdaten einfach mitteilen. Wir werden darauf hin die neue Kontaktperson kontaktieren und nachfragen, ob sie über die Rolle informiert ist.

  • Nein, die Kontaktperson kann nicht zur Haftung beigezogen werden. Ihre Rolle beschränkt sich ausschließlich darauf, als Ansprechpartner zu fungieren und den Kontakt sicherzustellen, sie übernimmt keine rechtliche oder finanzielle Verantwortung für das Unternehmen.

  • Nein, die Kontaktperson hat nichts zu befürchten. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, den Kontakt zwischen den Beteiligten sicherzustellen und bei wichtigen Mitteilungen als Ansprechpartner zu dienen. Sie trägt keine rechtliche Verantwortung und wird nicht für die Handlungen oder Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht.

  • Die Kontaktperson dient lediglich als Ansprechpartner und ist nicht befugt, irgendwelche Entscheidungen eigenständig zu treffen. So ist die Kontaktperson auch nicht berechtigt, die Geschäftsadresse zu kündigen, da diese Entscheidung weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen hat. Kündigung muss durch die Geschäftsleitung selbst erfolgen, um sicherzustellen, dass die Interessen des Unternehmens gewahrt bleiben und rechtliche Vorgaben eingehalten werden.Weshalb kann die Kontaktperson die Geschäftsadresse nicht kündigen?

  • Die Kontaktperson ist nicht berechtigt, die Geschäftsadresse zu kündigen, da diese Entscheidung rechtliche und finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen hat. SignUp Berlin kann nicht überprüfen, ob diese Kündigung im Sinne der Geschäftsleitung ist und ist deshalb zum Schutz des Unternehmens durch Drittpersonen untersagt.

  • Wenn die Geschäftsadresse gekündigt wird, aber keine Adressänderung beim Notar gemeldet wird, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Offizielle Mitteilungen, rechtliche Dokumente oder gerichtliche Schreiben werden weiterhin an die alte Adresse gesendet. Da diese nicht mehr gültig ist, erreichen wichtige Informationen das Unternehmen nicht. Dies kann zu verpassten Fristen, Mahnverfahren und rechtlichen Konsequenzen führen, was die Situation weiter verschärft. Die offenen Verfahren werden dabei nicht abgeschlossen, sondern einfach an die privaten Adressen der Geschäftsführung weitergeleitet.